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BAG, 28.01.1981 - 5 AZR 884/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 27.06.1978 - 3 Sa 117/77
- BAG, 28.01.1981 - 5 AZR 884/78
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78
Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug
Auszug aus BAG, 28.01.1981 - 5 AZR 884/78
Das gilt aber nicht für Tätigkeiten, die dem Arbeitnehmer billigerweise nicht zugemutet werden können (vgl. BAG AP Nr. 24- zu § 611 BGB Direktionsrecht [zu II der Gründe] m.w.N.; vgl. zuletzt zu Umfang und Grenzen des Direktionsrechts das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 - [demnächst] AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht [zu III 1 der Grün de], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 113/68
Fragen zur Rechtmäßigkeit eines Streiks -; Umfang der Betriebsratstätigkeit
Auszug aus BAG, 28.01.1981 - 5 AZR 884/78
Diese Voraussetzungen für die Anrechnung hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen (BAG 23, 484 [511] = AP Nr. 44 zu Art. 9 GG [zu B 7 a der Gründe] m.w.N.). - BAG, 18.06.1965 - 5 AZR 351/64
Arbeitnehmer - Böswilliges Handeln - Annahmeverzug des Arbeitgebers - …
Auszug aus BAG, 28.01.1981 - 5 AZR 884/78
Böswillig im Sinne von § 6 1 5 Satz 2 BGB handelt der Arbeitnehmer nur, wenn er trotz Kenntnis aller objektiven Umstände - Arbeitsmöglichkeit, Zumutbarkeit der Arbeit und Nachteilsfolgen für den Arbeitgeber - vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit verhindert (BAG AP Nr. 2 zu § 615 BGB Böswilligkeit [zu 1 b der Gründe] m.w.N.).